AGB

1. Allgemein

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Exclusiv und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Alpiner Schilauf). Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Schilauf.

2. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
 
Reservierungen für Privatkurse können über Internet oder Telefonisch durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule Exclusiv als fest gebucht. Die Angebote der Skischule Exclusiv sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Skischule Exclusiv. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

3. Zahlungsbedingungen:


Reservierte Privatlehrer müssen bis spätestens 72 Stunden vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder schriftlich storniert werden, ansonsten wird der volle Betrag gemäß Buchung verrechnet. Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung entweder in Bar, als Überweisung oder mit Kreditkarte direkt beim Skilehrer zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Der Vertragspartner hat die Skischule Exclusiv über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule Exclusiv über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Skischule Exclusiv lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Unterricht ereignen ab. Unfall- & Haftpflichtversicherungen ist Sache der Teilnehmer und wird empfohlen. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Exclusiv zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule Exclusiv zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule Exclusiv unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Exclusiv zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

5. Haftungsbestimmungen:
 
Grundsätzlich haftet die Skischule Exclusiv nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule Exclusiv in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. '

6. Gewährleistung:
 
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Skischule Exclusiv sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

7. Rücktritt

Für alle Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis 72 Stunden vor Unterrichtsbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Exclusiv berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif zu verlangen. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Skischule Exclusiv das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben.

8. Erfüllungsort
 
A-6456 Obergurgl, Poschachweg 1

9. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Exclusiv sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

10. Rechtswahl
 
Es gilt österreichisches Recht.

11. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.